Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltaussagen in der EU belegbar sein. Wir gehen Ihre Aussagen einzeln durch, zeigen, was so nicht mehr haltbar ist, und geben konkrete Hinweise zur Umformulierung – damit Ihre Kommunikation rechtzeitig vorbereitet ist.
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" – die EU-Richtlinie (EU) 2024/825. Sie schärft das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht und nimmt gezielt irreführende Umweltwerbung ins Visier. In Deutschland wird sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Kurz gesagt: Wer mit Umwelteigenschaften wirbt, muss sie künftig belegen können – vage „grüne" Aussagen ohne Nachweis werden unzulässig.
Begriffe wie „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „grün" sind ohne belastbaren Beleg nicht mehr zulässig.
Nachhaltigkeits-Siegel dürfen nur noch genutzt werden, wenn ein echtes Zertifizierungssystem dahintersteht – kein selbst gestaltetes „Öko"-Logo mehr.
Klimaneutralitäts-Aussagen, die allein auf zugekauften Kompensationen beruhen, werden stark eingeschränkt.
Bestand aufnehmen. Alle Umweltaussagen aus Verpackung, Website und Werbung zusammentragen.
Abgleichen. Jede Aussage einzeln gegen die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie prüfen.
Schärfen. Nachweise sichten, Lücken benennen, Formulierungen konkretisieren oder umformulieren.
Rechtlich absichern. Heikle Einzelfälle mit einer spezialisierten Kanzlei klären.
Wir gehen jede Ihrer Umweltaussagen einzeln durch, gleichen sie mit den EmpCo-Anforderungen ab, zeigen, was so nicht haltbar ist, und geben konkrete Umformulierungs- und Gestaltungshinweise. So bekommen Sie eine klare, priorisierte Grundlage, um Ihre Kommunikation bis zum Stichtag vorzubereiten.
Wichtig: Wir sprechen bewusst kein rechtsverbindliches Konformitätsurteil aus – das ist Sache der Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei.
Die EmpCo-Umsetzung gilt ab dem 27. September 2026 – ohne Übergangsfrist. Unternehmen sollten ihre Umweltaussagen also rechtzeitig vorher prüfen und anpassen.
EmpCo betrifft grundsätzlich jedes Unternehmen, das gegenüber Verbrauchern mit Umwelteigenschaften wirbt – unabhängig von der Branche. Sobald „grüne" Aussagen auf Verpackung, Website oder in der Werbung stehen, sind sie relevant.
Nein. Wir analysieren Ihre Aussagen fachlich, gleichen sie mit den EmpCo-Anforderungen ab und geben Umformulierungshinweise. Ein rechtsverbindliches Urteil über die Zulässigkeit trifft die Rechtsberatung – dafür arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Umfang und Ziel klären. Anschließend gehen wir Ihre Aussagen strukturiert durch und liefern eine priorisierte Rückmeldung mit konkreten Hinweisen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt auf.